Allg. Geschäftsbedingungen

Natursteinwolf GmbH & Co. KG

Vertrag

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Leistung der Natursteinwolf GmbH & Co. KG.
Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich der Auftragnehmer bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf beruft.
  2. Vertragsgrundlage für die zu erbringenden Leistungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, B + C in der jeweils gültigen Fassung), soweit nicht durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen Abweichendes bestimmt ist.
Die VOB kann dem Auftraggeber von der Natursteinwolf GmbH & Co. KG jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Auf Wunsch können dem Vertragpartner maßgebliche Paragraphen in Kopie zugesandt werden.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der der Natursteinwolf GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  4. Die Angebote der Natursteinwolf GmbH & Co. KG sind freibleibend und i.d.R. bis 30 Tage nach Angeboterstellung gültig. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner.

Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern es nicht anders angegeben wird, verstehen sich die Preise zuzüglich der geltenden gesetzlichen MwSt.
  2. Die Preise sind kalkuliert auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Kostensituation.
Tarifliche Lohn-, Materialpreis- und Transport-Kostenerhöhungen sowie weitere unvorhergesehene Kostenanstiege berechtigen die Natursteinwolf GmbH & Co. KG zur Erhöhung der Angebotspreise, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Liefer-/Leistungszeit mehr als vier Monate liegen. (§309 Nr.1 BGB)
  3. Wenn nicht anders vereinbart sind zusätzlich anfallende Kosten, wie z.B. Gebühren des Friedhofsträgers oder für Zwischenlagerungen, im Preis nicht enthalten.
Etwaige Gebühren sind ggf. vom Auftraggeber direkt an den jeweiligen Gläubiger zu zahlen.
  4. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind einzuhalten.
Bei Überschreitung gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug.
Mit Verzugsbeginn ist die Natursteinwolf GmbH & Co. KG unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen.

Lieferungen, Gefahrenübergang

  1. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
An verbindlich vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist der Auftragnehmer nicht gebunden in Fällen von Nichtbelieferungen durch Vorlieferanten, Streiks oder Aussperrungen in unserem oder einem für uns arbeitenden Betrieb, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen sowie in allen Fällen höherer Gewalt.
In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
  2. Wird durch die in Punkt 7 genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für einen der Vertragspartner unzumutbar, so steht es beiden Vertragsparteien frei den Vertrag zu lösen.
  3. Der Auftraggeber wird schnellstmöglich von einer Lieferfristüberschreitung oder der Unmöglichkeit der Lieferung/ Leistung in Kenntnis gesetzt.
  4. Lieferungen verstehen sich i.d.R. ab Werk Lübeck-Selmsdorf (EXW), sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird die Ware von der Natursteinwolf GmbH & Co. KG auf ihrem Grundstück (Lager, Werk) bereitgestellt und bei Abholung verladen.
Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über (§300 BGB).
  5. Mitgelieferte Verpackungen gehen bei Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Käufers über und werden nicht zurückgenommen.
  6. Die Werkstücke werden bis 30 Tage nach Rechnungsstellung in unserem Lager zur Abholung bereitgestellt.
Bei nicht fristgerechter Abholung können Lagergebühren erhoben werden.
  7. Ist im Vertrag die Lieferung frei Bordsteinkante vereinbart worden, versteht sich darunter die Verfrachtung der Ware an eine vereinbarte Adresse.
Die Abladung der Lieferung auf den Bürgersteig und somit in den öffentlichen Raum ist bei dieser Vereinbarung inklusive.
Der Gefahrenübergang erfolgt direkt nach Entladung der Ware durch die Natursteinwolf GmbH & Co. KG oder einen beauftragten Spediteur.
  8. Bei Lieferung auf eine Baustelle werden befahrbare Anfuhrwege für die benötigten Fahrzeuge und die unverzügliche Entladung durch den Auftraggeber vorausgesetzt, soweit dem Abnehmer die Entladung obliegt.
Der Abnehmer bzw. Auftraggeber hat die Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu tragen, die durch nicht befahrbare Anfuhrwege und/ oder durch eine verzögerte Entladung entstehen.
  9. Notwendige behördliche Genehmigungen zur Ausführung des Auftrags hat der Auftraggeber zu beantragen, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich die Beantragung übernommen hat.
Bei Montage, Verlegung oder Versetzung der Ware durch die Natursteinwerk Rechtglaub-Wolf GmbH hat der Kunde dafür zu sorgen, dass zum Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung gegeben sind.

Gewährleistung, Haftung

  1. Naturstein ist ein Produkt der Natur, so dass Verschiedenheiten in Körnung, Farbe und Struktur sowie Adern und Schattierungen auftreten können. Die auszuführenden Natursteinarbeiten können somit – je nach Art des Steines – mehr oder weniger von einem vorgelegten Muster abweichen, ohne dass dieses zu Reklamationen berechtigt.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies unverzüglich bei der Natursteinwerk Rechtglaub-Wolf GmbH anzuzeigen.
Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.Handelt es sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Offensichtliche Mängel sind vor Einbau des Materials zu rügen.
Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt.
  3. Während der Ausführungszeit von Verlegearbeiten dürfen die Belagsflächen je nach Ausführungsart 2-5 Tage nach Fertigstellung nicht betreten werden.
Dies erfordert insbesondere bei Treppenhaus- und Bodenbelagsarbeiten, dass weder der Auftraggeber noch dritte Personen Zutritt zum Arbeitsbereich haben.
Bei Verstößen hiergegen entfällt für den Auftragnehmer jegliche Gewährungspflicht.
  4. Bei Grabmalen berechtigen geringfügige Maßabweichungen nicht zu einer Beanstandung, soweit sie den Gesamteindruck des Grabmals nicht beeinträchtigen.
  5. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.
  6. Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung der Waren gleicher Art und Güte nicht möglich, behält sich die Natursteinwolf GmbH & Co. KG vor eine Wandlung des Auftrags oder die Rückzahlung des Kaufpreises vorzunehmen.

Eigentumsvorbehalt/ Urheberrecht

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung das Eigentum der Natursteinwolf GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware).
Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäft weiterzuveräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung ist er verpflichtet, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seinen Abnehmer oder Dritte an die Natursteinwolf GmbH & Co. KG abzutreten.
  3. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schriftsätzen, sowie allen sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen, die von der Natursteinwolf GmbH & Co. KG je erstellt werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Die Verwendung der o.g. Medien (§2 + §7 UrhG) – auch in abgewandelter Ausführung (§ 23 UrhG) – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung.
Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz und kann strafrechtliche Folgen haben (§ 106 UrhG/ DIN 34).

Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz der Natursteinwerk Rechtglaub-Wolf GmbH.
  2. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort des Geschäftssitzes der Natursteinwolf GmbH & Co. KG, Hansestadt Lübeck.