Rutschsicherheit in Innenstädten auf Gehwegen, Marktplätzen, in Fußgängerzonen und auf Promenaden.

Naturstein Trittsicherheit in der Innenstadt
Naturstein Trittsicherheit in der Innenstadt

Wir bieten Ihnen eine schnelle, mobile, kostenreduzierte und ökologisch nachhaltige Dienstleitung für Städte, Gemeinden und Kommunen mit unserem FVO-Verfahren für die Wiederherstellung von Trittsicherheit auf Natursteinbelägen im eingebauten Zustand an.

Trittsicherheit ist ein wichtiges Thema, vor allem in Bereichen, in denen viele Menschen unterwegs sind. In Fußgängerzonen, Gehwegen und auf Marktplätzen ist es von besonderer Bedeutung, dass der Untergrund sicher und stabil ist, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Eine sehr gerne gewählte Möglichkeit, um für Trittsicherheit zu sorgen, ist der Einsatz von Naturstein mit entsprechender Oberflächenbearbeitung. Dieser ist nicht nur optisch ansprechend, sondern auch ökologisch, langlebig und rutschfest.
Kommt es trotzdem zu Unfällen, kann es sein, dass für den entstandenen Schaden jemand haftbar gemacht wird. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wer für die Unterhaltung und Instandhaltung des Gehwegs oder Marktplatzes verantwortlich ist. Oft liegt diese Verantwortung bei der Gemeinde oder Stadt, die auch für die Haftung in Frage kommen könnte. Um solchen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, dass der Untergrund regelmäßig auf seine Trittsicherheit überprüft wird und eventuelle Mängel schnell behoben werden. Die natursteinwolf GmbH & Co. KG aus der Hansestadt Lübeck hat sich auf diese Aufgabe spezialisiert und das FVO-Verfahren ausgearbeitet und bereits mit Erfolg umgesetzt.
In diesem Text werden wir uns damit beschäftigen, wie Trittsicherheit in Fußgängerzonen, auf Gehwegen, Marktplätzen und Fluss- und Strandpromenaden mit Naturstein überprüft und je nach Notwendigkeit wieder hergestellt werden kann und welche Grundlagen und Vorschriften zu beachten sind.

Wer haftet bei Schadensfällen durch Stürze wegen zu geringer Rutschsicherheit?

Die Haftung für Unfälle auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird in Deutschland durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt.
Für Unfälle auf Gehwegen, die im Eigentum der Gemeinde sind, ist in der Regel das Straßen- und Wegegesetz des jeweiligen Bundeslandes relevant. In diesem Gesetz wird geregelt, wer für den Unterhalt und die Instandhaltung von Straßen und Wegen verantwortlich ist und welche Pflichten damit verbunden sind.
Das Straßen- und Wegegesetz von Schleswig-Holstein (StrWG SH) zum Beispiel legt fest, dass Gehwege in einem ordnungsgemäßen Zustand sein müssen, damit Fußgänger sicher gehen können. Dazu gehört auch, dass sie eine ausreichende Trittsicherheit haben. Gemäß § 43 Abs. 1 StrWG SH müssen Gehwege so angelegt und unterhalten werden, dass sie den Anforderungen an die Trittsicherheit genügen. Diese Anforderungen sind in der DIN 18040 festgelegt. Danach müssen Gehwege eine Trittsicherheit von R10 bis R13 haben, je nach Art und Lage des Gehwegs. R10 bedeutet beispielsweise, dass der Gehweg bei Nässe und Trockenheit eine Trittsicherheit von mindestens 10 N/mm² aufweisen muss.
Wenn der Gehweg durch die Nutzung nicht mehr den Anforderungen an die Trittsicherheit entspricht, kann dies zu Unfällen führen. In solchen Fällen könnte die zuständige Stelle, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in der Verantwortung stehen
Sie muss dann dafür sorgen, dass der Gehweg wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird. Wir können diese Arbeiten gerne mit unserem FVO-Verfahren durchführen und für eine neue Griffigkeit der Natursteinbeläge sorgen!

Das FVO-Verfahren im Überblick – Ihre Vorteile

  • Bedarfsanalyse durch offiziellen Bestandstest ein anerkannten und zertifizierten Prüfstelle.
  • Kostenschätzung anhand der Bedarfsanalyse
  • Rutschhemmung von vorhandenen Granitplatten wieder herstellen
  • ökologisches und nachhaltiges, effizientes FVO-Verfahren
  • sofortige optische Aufwertung des Bestandsbelags
  • abschließende Bestätigung der erreichten Trittsicherheit durch Prüfinstitut
  • unkompliziert und sicher durch jahrhundertlange Erfahrung in der Bearbeitung von Natursteinen
  • mobil, schnell und effizient auf kleinstem Raum
  • anspruchsvolle, informative Baustellenoptik
  • weitere Dienstleitungen im Ablauf möglich.
  • alles aus einer Hand!
Nehmen Sie für weitere Informationen gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Wie funktioniert die Bewertung des Rutschwiderstandes anhand der SRT-Werte

Der Rutschwiderstand von Bodenbelägen wird anhand der sogenannten SRT-Werte (Skid Resistance Tester) bewertet. Dabei handelt es sich um ein Messverfahren, das die Haftung von Schuhsohlen auf einem Bodenbelag misst.

Testfläche für die FVO-Bemessung des SRT-Wert
Testfläche für die FVO-Bemessung des SRT-Wert

Die SRT-Messung wird durchgeführt, indem ein Testgerät mit einer Schuhsohle auf dem Bodenbelag gefahren wird. Dabei wird die Kraft gemessen, die erforderlich ist, um die Schuhsohle vom Boden zu lösen.
Die SRT-Werte werden in der Einheit "Pascal" (Pa) angegeben. Ein SRT-Wert von 50 Pa (R9) wird als Mindestwert für einen ausreichenden Rutschwiderstand im Innenraum angesehen. Eine Skala von 0 bis 100 Pa (Pascal) wird zur Bewertung des Rutschwiderstands verwendet. Ein SRT-Wert von 0 Pa entspricht einem sehr hohen Rutschwiderstand, während ein SRT-Wert von 100 Pa einen sehr geringen Rutschwiderstand bedeutet.
Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Rutschwiderstand von Bodenbelägen und daher gibt es keine festgelegten SRT-Werte, die einzuhalten sind. Es ist jedoch ratsam, sich an die Empfehlungen von Normen und Merkblättern zu halten, um die Unfall- und Haftungsgefahr zu minimieren.

Testfläche für die FVO-Bemessung des SRT-Wert
Testfläche für die FVO-Bemessung des SRT-Wert

Wie funktioniert das beim FVO-Verfahren eingesetzte RT Pendel

Das RT (Rutschtest)-Pendel ist ein Testverfahren, das zur Bewertung des Rutschwiderstands von Bodenbelägen verwendet wird. Das RT-Pendel wird hauptsächlich zur Prüfung von Gehwegbelägen und anderen Bodenbelägen im öffentlichen Bereich eingesetzt.
Das RT-Pendel besteht aus einem Pendelarm, der mit einer Gummiplatte am unteren Ende versehen ist. Die Gummiplatte wird auf den zu prüfenden Bodenbelag aufgesetzt und das Pendel wird in Schwingungen versetzt. Durch Messung der Schwingungsfrequenz und -amplitude wird der Rutschwiderstand des Bodenbelags berechnet. Das RT-Pendel wird in der Regel in Verbindung mit der SRT-Methode (Slip Resistance Tester) verwendet. Das RT-Pendel ist ein verbreitetes Testverfahren, das zur Bewertung des Rutschwiderstands.

Hier können Sie den Natursteinbelag Ihrer Stadt testen lassen?

Rutschhemmung in Bezug auf Naturstein

Die Rutschhemmung von Naturstein ist abhängig von der Beschaffenheit der Steinoberfläche und den Bedingungen, unter denen der Stein verwendet wird. Eine raue, strukturierte Steinoberfläche hat in der Regel einen höheren Rutschwiderstand als eine glatte Oberfläche.

Das Beflammen von Naturstein ist ein bewährtes Verfahren, das zur Verbesserung des Rutschwiderstands von Steinen verwendet werden kann. Dabei wird die Oberfläche des Steins mithilfe einer Gasflamme bearbeitet, wodurch eine raue, strukturierte Oberfläche entsteht.

Es gibt jedoch auch andere Faktoren, die den Rutschwiderstand von Naturstein beeinflussen können. Zum Beispiel kann der Rutschwiderstand durch Verschmutzung reduziert werden. Es ist daher wichtig, Naturstein regelmäßig zu reinigen, um den Rutschwiderstand zu erhöhen. Aber auch eine normale Nutzung kann schon bei großer Frequentierung über lange Jahre zu einem je nach Naturstein und Art der Beflammung nicht unerheblichen Abrieb führen, der sich auf die Trittsicherheit auswirkt.

Welche rutschfesten Oberflächenbearbeitungen gibt es bei Naturstein?

Es gibt eine Reihe von Oberflächenbehandlungen für Naturstein, die Rutschfestigkeit bieten. Einige Beispiele sind:

  1. Sandstrahlen: Bei dieser Behandlung wird der Naturstein mit Sand/Eis/o.ä. gestrahlt, um eine raue Oberfläche zu erzeugen, die Rutschfestigkeit bietet. Die Optik wird dann jedoch sehr matt, die Steigerung der Trittsicherheit gering und die Griffigkeit ist nicht so lange gegeben.
  2. Gestockt: Diese Behandlung beinhaltet das Bearbeiten der Natursteinoberfläche mit einem speziellen Werkzeug, dass zahlreiche kleine Einschläge hinterlässt. Dies erzeugt eine rutschfeste Oberfläche mit einer langen Haltbarkeit. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht für die Anwendung im eingebauten Zustand auf Grund der starken Erschütterungen zu empfehlen.
  3. Säurebehandlung: Durch die Behandlung des Steins mit Säure wird die Oberfläche etwas poröser und somit lediglich auch nur etwas rutschfester.
  4. Flammen: Durch die thermische Bearbeitung wird die Oberfläche bestmöglich Trittsicher. Dieses Verfahren ist im eingebauten nicht gebundenem Zustand möglich. Die Oberfläche ist danach wie zum Einbau fast wie neu und so natürlich farbecht wie möglich. Mit dem Abflammen vor Ort wird die längste Trittsicherheit erreicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wirksamkeit dieser Behandlungen von der Art des Natursteins und seiner Einsatzbereiche abhängen kann.

Oberflächenbearbeitung von Naturstein nach dem FVO Verfahren
Oberflächenbearbeitung von Naturstein nach dem FVO Verfahren

Wie funktioniert das Flammen von Naturstein

Das Flammen von Naturstein ist ein Verfahren, bei dem die Oberfläche eines Steins mithilfe einer Flamme bearbeitet wird. Dabei wird eine spezielle Gasflamme auf den Stein gerichtet, wodurch die oberste Schicht des Steins durch thermische Dehnung abplatzt und eine raue, strukturierte Oberfläche entsteht. Das Flammen von Naturstein kann zur Verbesserung des Rutschwiderstands von Gehwegplatten oder zur optischen Aufwertung von Steinen verwendet werden.

Das Flammen von Naturstein erfordert spezielles Equipment und sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden. Zudem kommt es auch auf das richtige Einstellen der Flammentemperatur an. Die Ausdehnung von Quarz erfolgt ab einer Temperatur von ca. 600 Grad, was durch eine normale Propangas-Flamme erreicht werden kann. Die entsprechende Abplatzung ist dann jedoch nicht so groß und die Trittsicherheit daher geringer und von kürzerer Haltbarkeit. Aus diesem Grund wird beim FVO-Verfahren auch jenseits der 1.000 Grad geflammt, um ein besseres und länger anhaltendes Ergebnis zu erzielen.

Das passiert beim Beflammen der Natursteine-Oberfläche

Die geflammte Bearbeitung erfolgt meist bei Natursteinplatten für Außenbereiche. Oberflächen von Natursteinen werden normal im Natursteinwerk bearbeitet. Bei der geflammten Bearbeitungs-Methode wird eine mehrere hundert Grad heiße Flamme auf die Oberfläche gerichtet. Dies bringt die oberflächlichen Mineralien des Steins zum thermischen Ausdehnen und schlussendlich zum gegenseitigen Abplatzen, sodass eine relativ gleichmäßige, aufgeraute Struktur entsteht. Durch die nun sehr leicht unebene Oberfläche sind Farbe und Struktur des Natursteins weiterhin sehr gut und sehr natürlich zu erkennen – aber durch das Abplatzen wurde nun eine raue trittsicher Fläche geschaffen. Prinzipiell können alle Hartgesteine geflammt werden. Gerade Granite eignen sich wegen ihres hohen Quarzanteils für eine entsprechende Hitzebehandlung. Sandsteine mit einem hohen Quarz-Anteil können ebenfalls geflammt werden – auch einige sehr dichte Kalksteine, auch wenn dies wesentlich seltener der Fall ist.

Wollen Sie das FVO-Verfahren in Ihrer Stadt anwenden? Fordern Sie unverbindlich unser Angebot an.

Was sind die Anforderungen an die Rutschhemmung nach DIN 51130

Die DIN 51130 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an den Rutschwiderstand von Bodenbelägen in Arbeitsbereichen festlegt. Die Norm unterscheidet zwischen Trocken- und Nassbedingungen und gibt für beide Bedingungen Mindestwerte für den Rutschwiderstand an.

Für Trockenbedingungen (Innenräume) empfiehlt die DIN 51130 einen Rutschwiderstand von mindestens R9 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 50 Pa). Für Nassbedingungen (Außenflächen) empfiehlt die Norm einen Rutschwiderstand von mindestens R13 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 35 Pa).

Es ist wichtig zu beachten, dass die DIN 51130 nur für Arbeitsbereiche gilt und nicht für den öffentlichen Fußgängerverkehr. Für den öffentlichen Fußgängerverkehr gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Rutschwiderstand von Bodenbelägen. Allerdings gibt es Empfehlungen in den folgenden Normen und Merkblättern, die sich auf den Rutschwiderstand von Gehwegbelägen beziehen. Es ist ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfall- und Haftungsgefahr zu minimieren.

Was wird in der DIN 18040 für die Rutschsicherheit geregelt?

Die DIN 18040 legt Anforderungen an die Trittsicherheit von Flächen im Freien fest, die von Menschen betreten werden, zum Beispiel Gehwege, Straßen, Plätze und Fahrradwege. Diese Anforderungen gelten auch für Flächen aus Naturstein.
Die Trittsicherheit wird in der DIN 18040 anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Rutschhemmung: Die Rutschhemmung gibt an, wie gut eine Fläche bei Nässe oder Schnee rutschfest ist. Sie wird anhand von Rutschprüfverfahren gemessen.
  • ittfestigkeit: Die Trittfestigkeit gibt an, wie belastbar eine Fläche ist. Sie wird anhand von Belastungstests gemessen.
  • Verformbarkeit: Die Verformbarkeit gibt an, wie sehr sich eine Fläche bei Belastung verformt. Sie wird anhand von Verformungstests gemessen.
  • Verschleiß: Der Verschleiß gibt an, wie schnell eine Fläche abgenutzt wird. Er wird anhand von Verschleißtests gemessen.

Die DIN 18040 enthält außerdem Anforderungen an die Materialien, die für die Herstellung von Flächen im Freien verwendet werden dürfen. Naturstein muss beispielsweise bestimmte Anforderungen an seine Dauerhaftigkeit und Härte erfüllen, um als Baumaterial für Flächen im Freien verwendet werden zu dürfen. Die Norm gibt auch Hinweise zur Ausführung und zum Unterhalt von Flächen aus Naturstein.

Was regelt die DIN EN 1341 in Hinblick auf die Trittsicherheit?

Die DIN EN 1341 ist eine Europäische Norm, die die Anforderungen an den Rutschwiderstand von Belägen auf Treppen und Rampen festlegt. Die Norm gilt für Beläge auf Treppen und Rampen in Gebäuden und im Freien und empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens 36 (für Trockenbedingungen) bzw. 30 (für Nassbedingungen).
Die DIN EN 1341 unterscheidet zwischen zwei Rutschwiderstandsklassen: R10 und R11. R10 entspricht einem SRT-Wert von mindestens 36 und ist für Trockenbedingungen empfohlen. R11 entspricht einem SRT-Wert von mindestens 30 und ist für Nassbedingungen empfohlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die DIN EN 1341 nur für Beläge auf Treppen und Rampen gilt und nicht für Gehwegbeläge oder andere Bodenbeläge. Sie wird bei Bewertungen jedoch immer wieder herangezogen. Es gibt jedoch auch andere Normen und Merkblätter, die sich auf den Rutschwiderstand von Gehwegbelägen und anderen Bodenbelägen beziehen. Es ist ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

Die DIN EN 14231 bezieht die Trittsicherheit ebenfalls mit ein.

Insgesamt dient die DIN EN 14231 "Gehwege und öffentliche Fußverkehrsflächen - Belastung und Nutzung" dazu, die Trittsicherheit von Gehwegen und anderen öffentlichen Fußverkehrsflächen zu gewährleisten und die Nutzung von Gehwegen für alle Benutzer sicher und zugänglich zu machen.
Die Trittsicherheit ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung von Gehwegen und anderen öffentlichen Fußverkehrsflächen. Die DIN EN 14231 "Gehwege und öffentliche Fußverkehrsflächen - Belastung und Nutzung" enthält daher Anforderungen an die Trittsicherheit von Gehwegen.
Um die Trittsicherheit von Gehwegen zu gewährleisten, müssen diese eine bestimmte Rutschfestigkeit aufweisen. Die Rutschfestigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art des Gehwegbelags, der Feuchtigkeit und der Temperatur. Die Norm gibt Grenzwerte vor, die für die Rutschfestigkeit von Gehwegen gelten.

Hier können Sie die Trittsicherheit gemäß der DIN-Vorschriften in Ihrer Stadt wieder herstellen!

Welche Vorschriften gibt es für die Rutschsicherheit in Deutschland?

Gehwege sind öffentliche Bereiche, in denen Menschen zu Fuß unterwegs sind. Es ist daher besonders wichtig, dass die Rutschfestigkeit von Naturstein-Böden auf Gehwegen sichergestellt ist, um Unfälle zu vermeiden.
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften, die die Rutschfestigkeit von Böden auf Gehwegen regeln. Hier sind einige Beispiele:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel so einzurichten und zu gestalten, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind. Dazu gehört auch, dass Böden auf Gehwegen rutschfest sein müssen.
  • Das Gesetz über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln. Dazu gehört auch, dass Böden auf Gehwegen rutschfest sein müssen, wenn sie von Arbeitnehmern benutzt werden.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsstätten" (ASR A1.3) gibt Empfehlungen für die Gestaltung von Arbeitsstätten im Außenbereich, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass Böden auf Gehwegen rutschfest sein müssen.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift "Bodenbeläge" (BGV C22) gibt Empfehlungen für die Gestaltung von Bodenbelägen im Außenbereich, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass Böden auf Gehwegen rutschfest sein müssen.

Es ist wichtig, dass Naturstein-Böden auf Gehwegen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Benutzer zu gewährleisten.

Welche Vorschriften gelten für Rutschwiderstand im Fußgängerverkehr

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Rutschwiderstand im Fußgängerverkehr. Allerdings gibt es in der DIN EN 14231 "Gehwege und öffentliche Fußverkehrsflächen - Belastung und Nutzung" Anforderungen an den Rutschwiderstand von Gehwegbelägen. Diese Norm gilt für neue Gehwege und öffentliche Fußverkehrsflächen und empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens 36 (für Trockenbedingungen) bzw. 30 (für Nassbedingungen) für Gehwegbeläge. Diese Werte gelten jedoch nur als Empfehlung und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften für den Rutschwiderstand von Belägen in Arbeitsbereichen und in Bereichen, in denen eine erhöhte Unfallgefahr besteht, z.B. in Schwimmbädern, Industriebetrieben oder Krankenhäusern. In diesen Bereichen muss der Rutschwiderstand den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen.

In der UVV "Bodenbeläge und Treppen" wird empfohlen, dass Bodenbeläge einen Rutschwiderstand von mindestens 40 für Trockenbedingungen und 30 für Nassbedingungen haben sollten. Diese Werte gelten jedoch nur als Empfehlung und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

Hier können Sie die Trittsicherheit in Ihrer Stadt gemäß der geltenden Vorschriften wieder herstellen!

Wie lauten die Normen und Merkblätter für Rutschwiderstand von Gehwegbelägen

Es gibt eine Reihe von Normen und Merkblättern, die Empfehlungen für den Rutschwiderstand von Gehwegbelägen enthalten. Hier sind einige Beispiele:

  • Das Merkblatt "Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr" der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens 40 für Trockenbedingungen und 30 für Nassbedingungen.
  • Die DIN EN 13036-4 "Bodenbeläge aus Beton, Zement und Zuschlagsstoffen - Teil 4: Beläge für den öffentlichen Straßen- und Wegebau - Anforderungen an Rutschhemmung, Trittschall und Witterungsbeständigkeit" empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens R10 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 36) für Trockenbedingungen und R9 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 30) für Nassbedingungen.
  • Das Merkblatt "Rutschhemmung von Fliesen und Platten im Außenbereich" der Deutschen Fliesen- und Natursteinverband e.V. (DFN) empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens R11 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 35) für Trockenbedingungen und R10 (entspricht einem SRT-Wert von mindestens 30) für Nassbedingungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Normen und Merkblätter nur Empfehlungen sind und keine gesetzlichen Vorschriften darstellen. Es ist jedoch ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

Welche Vorgaben gelten gemäß dem Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr

Das Merkblatt "Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erstellt und gibt Empfehlungen für den Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr. Das Merkblatt empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens 40 für Trockenbedingungen und 30 für Nassbedingungen. Diese Werte gelten jedoch nur als Empfehlung und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Es ist jedoch ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfallgefahr zu minimieren. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Rutschwiderstand von Pflasterdecken und Plattenbelägen auch von anderen Faktoren wie der Beschaffenheit der Beläge, der Neigung des Gehwegs und der Reinigungsfrequenz abhängen kann. Es ist daher wichtig, alle diese Faktoren zu berücksichtigen, um sichere Gehwege zu gewährleisten.

Was besagt das Merkblatt "Rutschhemmung von Fliesen und Platten im Außenbereich" des Deutschen Fliesen- und Natursteinverband

Das Merkblatt "Rutschhemmung von Fliesen und Platten im Außenbereich" der Deutschen Fliesen- und Natursteinverband (DFN) enthält Empfehlungen für den Rutschwiderstand von Fliesen und Platten im Außenbereich.
Das Merkblatt empfiehlt einen Rutschwiderstand von mindestens R11 für Trockenbedingungen und R10 für Nassbedingungen. Diese Empfehlungen gelten für Gehwege, Terrassen, Balkone und andere Außenbereiche, die für den Fußgängerverkehr zugänglich sind.
Das Merkblatt enthält auch Informationen zu den Faktoren, die den Rutschwiderstand von Fliesen und Platten im Außenbereich beeinflussen, wie zum Beispiel die Materialbeschaffenheit, die Oberflächenstruktur und die Verlegemethode. Es gibt auch Hinweise zu den Testverfahren, die zur Bewertung des Rutschwiderstands von Fliesen und Platten verwendet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Merkblatt "Rutschhemmung von Fliesen und Platten im Außenbereich" der DFN nur Empfehlungen enthält und keine gesetzlichen Vorschriften darstellt. Es ist jedoch ratsam, sich an diese Empfehlungen zu halten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

Hier können Sie die Trittsicherheit gemäß der geltenden Merkblätter auch in Ihrer Stadt wieder herstellen!

Rechtsausschluss: Alle hier dargestellten Informationen haben keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit und sind auf keine Weise rechtlich Verbindlich. Ein Haftung wird hier grundsätzlich ausgeschlossen. Die einzelnen Punkte der Ausführungen sind im Bedarfsfall eigenständig auf ihre aktuelle Richtigkeit im jeweiligen Zusammenhang zu prüfen.